Was sind Teilqualifizierungen?

Teilqualifizierungen (TQ) basieren auf anerkannten Ausbildungsberufen. Jeder Ausbildungsberuf wird in 5-8 Module zergliedert, die jeweils 2-6 Monate dauern. Inhaltlich bilden die Module den jeweiligen Beruf ab. Neben der Theorie und Fachpraxis ist eine betriebliche Qualifizierungsphase verpflichtend.

Am Ende eines jeden Moduls erfolgt eine theoretische und praktische Kompetenzfeststellung. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat. Werden alle Kompetenzfeststellungen eines Ausbildungsberufs bestanden, ist eine Externenprüfung vor der zuständigen Kammer möglich.

Unsere Angebote

Eine TQ besser!

Das Gütesiegel „Eine TQ besser!“ garantiert eine bundeseinheitliche Durchführung nach einem gemeinsamen Konzept und festgelegten Standards. Die Validierung erfolgt durch den Zusammenschluss deutscher Arbeitgeberverbände und verbandsnaher Bildungsträger in der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG.

Das Gütesiegel garantiert die hohe Maßnahmenqualität und hilft sowohl den Absolvent*innen einer TQ als auch (potentiellen) Arbeitgeber*innen.

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Eine TQ intensiver!

Eine Teilqualifizierung plus Förderunterricht mit individuellen Schwerpunkten für Menschen mit Bedarf an zusätzlicher Lern- und Integrationsunterstützung:
  • Fachbegriffe und berufsbezogene Arbeitsanweisungen lernen und verstehen
  • Lerntechniken kennenlernen und anwenden
  • ergänzender Unterricht zur individuellen Kompetenzförderung
  • Unterrichtsstoff zur Wissensfestigung wiederholend üben
  • Bewerbungsunterstützung und Berufswegplanung

Eine TQ im Blended Learning-Format!

Für Menschen mit Interesse an digitalen, flexiblen Lernformaten:
  • abwechslungsreiches Lernsetting unter Anleitung von Online-Dozent*innen
  • betriebsnahe Qualifikation durch enge Verschränkung von Theorie und Praxis
  • bundesweiter Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer
  • persönliche Lernprozessbegleitung am Lernort
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Teil- und Anpassungsqualifizierungen gefördert werden. Neben Zuschüssen zu den Lehrgangskosten können auch Zuschüsse zum Entgelt beantragt werden, dies ist auch während Kurzarbeitsphasen möglich.

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Foto von Frau Elke Finke

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Mein Name ist Elke Finke.

Ich bin Ansprech­partnerin unse­rer Unter­nehmens­kun­den und be­antworte gerne Ihre Fragen zum Angebot von BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW.

Sie können mich telefonisch unter 05251 14287 291 er­rei­chen oder mir eine Nach­richt hinter­lassen, gerne auch per E-Mail.

Oder Sie kontaktieren mich über das Kontaktfor­mular. Ich rufe Sie bald­ möglichst zurück.