Nutzen Sie das Potential Ihrer Mitarbeiter*innen?
Haben Sie Mitarbeiter*innen, denen Sie mehr zutrauen? Denen es aber an der passenden Qualifizierung fehlt?
Machen Sie mehr aus Ihren Mitarbeiter*innen. Durch geförderte Qualifizierung.
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter*innen: branchenspezifisch — individuell — modular.

Nutzen Sie das Potential Ihrer Mitarbeiter*innen?

Haben Sie Mitarbeiter*innen, denen Sie mehr zutrauen? Denen es aber an der passenden Qualifizierung fehlt?

Machen Sie mehr aus Ihren Mitarbeiter*innen!
Durch geförderte Qualifizierung.

Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter*innen: branchenspezifisch — individuell — modular.

Entdecken und aktivieren Sie Talente!

In jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiter*innen mit besonderen Talenten, die nicht sichtbar oder bekannt sind – und daher auch nicht genutzt werden. Sind Sie sicher,
  • dass Sie wissen, was Ihre Mitarbeiter*innen besonders gut können?
  • dass die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter*innen noch zur aktuellen Tätigkeit passt?
  • dass Sie Ihre Mitarbeiter*innen optimal einsetzen?

Mitarbeiter*innen, die in Ihrem Unternehmen unterfordert oder nicht am richtigen Platz arbeiten, sind eine verschwendete Ressource.

Deshalb fördern Sie Ihre Mitarbeiter*innen, z. B. mit einer Teilqualifizierung! Damit sie ihren optimalen Platz im Unternehmen finden – und Ihrem Unternehmen den höchsten Nutzen bringen.

Aktuelles

„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“ am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr

Online-Informationsveranstaltung für Unternehmen

„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“

am Donnerstag, 17. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr

In unserer Online-Informationsveranstaltung möchten wir interessierte Unternehmen über Qualifizierungsangebote und Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte informieren und laden hierzu herzlich ein. Anmeldungen nimmt Elke Finke per Mail gern entgegen. Die Zugangsdaten zum Online-Meeting werden nach der Anmeldung versandt.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung seit 1. April 2024 in Kraft

Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung, eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetz, ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.

Im Zuge des Gesetzes können Unternehmen Zuschüsse für die Weiterbildung Beschäftigter erhalten. Zudem sind während der Weiterbildungszeit Zuschüsse für das Arbeitsentgelt der betroffenen Beschäftigten in Höhe von bis zu 75% möglich. Neu ist auch das an das Kurzarbeitergeld angelehnte ‚Qualifizierungsgeld‘. Es wird von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Weitere Infos als PDF herunterladen.

Foto von Frau Elke Finke

Interessiert?

Mein Name ist Elke Finke.

Ich bin Ansprech­partnerin unse­rer Unter­nehmens­kun­den und be­antworte gerne Ihre Fragen zum Angebot von BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW.

Sie können mich telefonisch unter 05251 14287 291 er­rei­chen oder mir eine Nach­richt hinter­lassen, gerne auch per E-Mail.

Ich rufe Sie bald­ möglichst zurück.