Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung seit 1. April 2024 in Kraft

Das Gesetz zu Stärkung von Aus- und Weiterbildung, eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetz, ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.

Im Zuge des Gesetzes können Unternehmen Zuschüsse für die Weiterbildung Beschäftigter erhalten. Zudem sind während der Weiterbildungszeit Zuschüsse für das Arbeitsentgelt der betroffenen Beschäftigten in Höhe von bis zu 75% möglich. Neu ist auch das an das Kurzarbeitergeld angelehnte ‚Qualifizierungsgeld‘. Es wird von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Weitere Infos als PDF herunterladen.